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.....wissenswertes zum Thema E-Check
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Das sollten Sie noch wissen............... - Für die Sicherheit der elektrischen Anlage ist der elektrischen Geräte ist der Eigentümer verantwortlich. - Als Vermieter sind Sie verpflichtet, die Mietsache während der Mietzeit in dem Zustand zu erhalten, wie es den Vertrag entspricht. - Dies verlangt auch eine regelmäßige Kontrolle der technischen Einrichtung nach dem maßgeblichen Vorschriften. - Die VDE- Bestimmungen (VDE 0105 Teil 100) nimmt elektrischen Anlagen in Wohnungen nicht mehr von der Prüfpflicht aus. - Im Schadensfall muss der Eigentümer den einwandfreien Zustand der Elektroanlage nachweisen. - Immer mehr Vermieter setzen auf regelmäßige E-CHECK Prüfungen- auch bei jedem Mieterwechsel.
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