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Bestandschutz von Elektroanlagen ! |
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Bestandsschutz von elektrischen Anlagen!
Der Bestandschutz von elektrischen Anlagen besteht nur, wenn zum Zeitpunkt der Errichtung die elektrotechnischen Anlagen nach den anerkannten Regeln der Technik (DIN VDE) ordnungsgemäß, mängelfrei fertig gestellt wurden und dies in Form einer Dokumentation (E-Check) belegbar ist, für die durch eine berechtigten Institution wie z.b. der DIN VDE keine Anpassungsforderung oder Anpassungsempfehlung ausgesprochen wurde.
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